Der Geheimtipp „Firmenwagen“ ist für Selbständige, Angestellte und Unternehmen gleichermaßen interessant. Über eine geeignete Planung lassen sich umfangreiche, steuerliche Vorteile erreichen. Grund ist, dass das dienstliche Fahren stark begünstigt wird. Zugleich zieht es einen geldwerten Vorteil für private Fahrten nach sich. Finden Sie heraus, ob sich ein Geschäftswagen für Sie lohnt und was Sie beachten müssen, damit aus dem steuerlichen Vorteil nicht doch noch ein finanzieller Nachteil wird.
Firmenwagen sind sowohl von Selbständigen, Handwerkern, Freiberuflern oder Unternehmern selbst genutzte Fahrzeuge als auch Dienstwagen, welche von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter zur Nutzung überlassen werden. Die grundsätzlichen, gesetzlichen Bestimmungen zum Kauf und Leasing, der Kostenabrechnung und zum steuerlichen Vorteil bei Privatfahrten sind für alle Fälle die gleichen. Unsere Artikel informieren Sie über die wichtigsten Aspekte
- des Geschäftswagens allgemein,
- des Fahrtenbuchs,
- der 1-Prozent-Regelung und
- des Firmenleasings.
Mit einem Firmenwagen können Sie enorm viel Geld sparen – oder aber plötzlich einer horrenden Steuernachzahlung gegenüberstehen. Nutzen Sie Ihre Optionen, indem Sie mehr über die Gesetzeslage, Tricks und Kniffe sowie über mögliche Fehler bei der Firmenwagen-Abrechnung erfahren!
Das Auto im Firmenbesitz – der Geschäftswagen
Nicht jedes beruflich genutzte Fahrzeug ist ein Firmenwagen. Es gibt klare, gesetzliche Vorgaben, ob und unter welchen Umständen ein Geschäftswagen steuerlich anerkannt wird. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen ist in Abhängigkeit vom privaten Nutzungsanteil verpflichtend oder freiwillig zu treffen. Sie hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und damit auf die steuerliche Zuordnung der Kosten. Dazu gehört zum Beispiel die Abschreibung der Anschaffungskosten oder der Abzug der Leasingkosten als Betriebsausgaben. Bei der steuerlichen Einordnung des Firmenwagens können Sie viele Fehler machen. Wie Sie diese vermeiden, erfahren Sie hier!
Private Fahrten mit dem Dienstwagen
Im Wesentlichen hängen die Begleitkosten mit dem Umfang der betrieblichen und privaten Nutzung zusammen. Wird das Geschäftsfahrzeug gar nicht privat genutzt, so muss das unbedingt nachweisbar sein, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Wer auch privat mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist, muss diesen Vorteil steuerlich und bei den Sozialabgaben ausgleichen. Die dafür am häufigsten verwendete Methode ist die 1-Prozent-Regelung. Sie ist bequem und einfach, jedoch finanziell nicht immer von Vorteil. In vielen Fällen lohnt sich ein Wechsel von der 1-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode. Überlassen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrzeug, so sollten solche Details im Überlassungsvertrag geregelt sein. Dazu gehören auch Angaben zu besonderen Umständen wie zum Beispiel, wer die Reparaturkosten übernimmt, wenn der Arbeitnehmer einen Unfall verursacht.
Das Fahrtenbuch: tatsächliche Kosten und hoher Aufwand
Dienstwagennutzer, die weniger als zu einem Drittel privat fahren und/oder ein hochpreisiges Fahrzeug haben, sind mit der Fahrtenbuchmethode meist besser beraten als mit der 1-Prozent-Regelung. Ob das Fahrtenbuch für Sie günstiger ist oder nicht, hängt aber in hohem Maße von Ihren persönlichen Umständen ab. Deshalb müssen Sie die Vorteile und Nachteile dieses Abrechnungsverfahrens genau betrachten und auf die eigene Situation anwenden.
Es entsteht ein hoher Aufwand, um ein wirklich rechtskonformes und damit steuerlich wirksames Fahrtenbuch einzureichen. Wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, so hat das nicht nur rechtliche und steuerliche, sondern in den meisten Fällen auch finanzielle Folgen. Daher ist die Entscheidung, wie Sie das Fahrtenbuch führen – ob als Buch, Software oder App – von entscheidender Bedeutung. Vor allem Vielfahrer, die regelmäßig die gleichen Routen fahren oder Kunden besuchen, profitieren von der Fahrtenbuchmethode und den Erleichterungen, welche der Gesetzgeber einigen Berufsgruppen eingeräumt hat. Wird das Fahrtenbuch anerkannt, so müssen Sie nur den geldwerten Vorteil versteuern, der tatsächlich entstanden ist. Interessante Informationen rund um die Versteuerung des Privatanteils finden Sie bei uns.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen wird das Fahrtenbuch häufig zum Zankapfel zwischen Finanzamt und Steuerzahler. Umso wichtiger ist es, dass Sie die üblichen, häufig gemachten Fehler vermeiden. Um das zu erreichen, lohnt ein Blick auf aktuelle Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes.
Einfach und bequem: Den Privatanteil berechnen mit der 1-Prozent-Regelung
Die sogenannte Pauschalwertmethode tut das, was ihr Name erahnen lässt: sie pauschaliert den Privatanteil auf 1 Prozent. Leider klingt „ein Prozent“ weniger als die Summe, welche bei vielen zum Schluss auf dem Gehaltszettel steht. Daher ist es wichtig zu wissen, wie die 1-Prozent-Regelung funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereithält.
Wichtige Faktoren für die pauschalierte Berechnung sind der Bruttolistenpreis und die zwischen Wohnung und Arbeitsstrecke gefahrenen Kilometer. Die Ermittlung des richtigen Bruttolistenpreises ist die Basis der Methode und bei Importfahrzeugen oder Dienstwagen mit Sonderausstattung manchmal gar nicht so einfach durchzuführen. Für die Fahrtstreckenabrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Besonders oft wird die 0,03-Prozent-Methode genutzt. Für wen sie Sinn macht und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie bei uns. Dem nicht genug können Sie auch herausfinden, wie sich die 1-Prozent-Regelung auf Ihre Gehaltsabrechnung auswirkt.
Wer all diese Details kennt und für den eigenen Fall anwendet, kann leicht herausfinden, ob die 1-Prozent-Regelung günstiger ist als das Fahrtenbuch und wie hoch die finanziellen Unterschiede wären. Aktuelle Urteile runden unsere Informationen rund um die 1-Prozent-Regelung ab.
Mieten statt kaufen: Alles rund um das Firmenleasing!
Mehr als 70 Prozent aller Fahrzeuge in Deutschland gehören heute zumindest zum Teil der Bank. Einen großen Anteil an diesen Zahlen hat das sehr beliebte Firmenleasing, auch Gewerbeleasing oder Firmenwagenleasing genannt. Der Ablauf eines solchen Firmenleasings ist aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben fest geregelt. Damit ein Leasingvertrag steuerlich anerkannt wird und für Steuervorteile sorgt, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man unterscheidet dabei je nach Vertragsart zwischen
- Finance- und Operate-Leasing sowie zwischen
- Kilometer- und Restwertleasing.
Aus den Vertragsdetails leiten sich die Vorteile und Nachteile des Leasings und deren Bedeutung im speziellen, individuellen Fall ab. Es ist wichtig, diese und die genauen Kosten des Leasings zu kennen, um eine informierte Entscheidung für oder gegen einen Leasingvertrag treffen zu können. Ein paar Tipps und Hinweise, für wen sich Firmenleasing meist lohnt und für wen nicht, finden Sie in unseren Artikeln. Dabei werden nicht nur die Fahrzeugkosten betrachtet, sondern auch die Folgen für Bilanz, Gewinn und Steuern. Wird das Leasingfahrzeug auch privat genutzt, ist eine steuerliche Korrektur notwendig. Leasingnehmer haben die Wahl zwischen dem Fahrtenbuch und der 1-Prozent-Regelung.
Loten Sie aus, ob ein Firmenwagen Ihnen steuerliche Vorteile bringt und wie Sie das meiste aus Ihren Möglichkeiten machen! Ob Kauf oder Leasing, Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung – mit einem Geschäftswagen stehen Ihnen viele Optionen zur Verfügung.