Heute gibt es unzählige Leasingkonzepte, die eine maßgeschneiderte Lösung für Unternehmen, Mittelständler, Handwerker und Selbständige bieten. Es lohnt sich auf jeden Fall, nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand und die Serviceleistungen genau unter die Lupe zu nehmen, bevor man einen Leasingvertrag abschließt. Um steuerlich wirksam zu sein, müssen Leasingverträge ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Einfachheit halber unterscheidet man dabei die Leasingarten „Operate“ und „Finance“.
Eckpfeiler der „Leasing-Welt“
Das Leasing steht administrativ und rechtlich irgendwo zwischen dem Mieten und dem Finanzieren. Ob ein Leasingvertrag eher einen Mietcharakter hat oder einer Finanzierung ähnelt, hängt von den Vertragsinhalten ab. Besonders wichtig sind dabei die folgenden Faktoren:
- Vertragslaufzeit
- Instandhaltung
- Objektrisiko
In allen drei Bereichen unterscheiden sich die Leasingarten des Operate- und des Finance-Leasings.
Operate-Leasing: Kurzfristig, kündbar und risikoarm für den Leasingnehmer
Das Operate-Leasing ähnelt einem Mietvertrag. Die Laufzeiten sind eher kurzfristig angelegt. Es besteht von beiden Seiten die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist zu kündigen.
Manuel F. ist Landschaftsbauer und erhält einen größeren Umgestaltungsauftrag für einen Park. Um diesen umzusetzen, benötigt er für den Zeitraum von vier bis fünf Monaten einen kleinen Bagger. Er schließt einen Leasingvertrag mit kurzer Laufzeit ab.
Typisch für diese Art von Leasing ist, dass ein Leasingobjekt mehrfach geleast werden muss, um sich finanziell zu amortisieren. Der Leasinggeber trägt dabei das volle wirtschaftliche Risiko für Dinge wie eine technische Veralterung oder Defekte, Beschädigungen oder Diebstahl. Außerdem muss er sich um die Instandhaltung kümmern. Schließt Manuel F. die Baggerarbeiten vorzeitig ab, so kann er den Leasingvertrag im Rahmen der Kündigungsfirst eher beenden und so Ausgaben sparen.
Nun mögen Sie sich fragen: Der Leasinggeber hat alle Risiken – was also hat der davon? Die Antwort ist einfach: Das Operate-Leasing ist teuer. Das Risiko und der Aufwand werden über die monatlichen Raten auf den Leasingnehmer umgelegt. Für eine kurzfristige Fahrzeugnutzung, insbesondere bei Spezialfahrzeugen, lohnt sich diese Art des Operate-Leasings dennoch für den Leasingnehmer.
Weit verbreitet für Firmenwagen: Das Finance-Leasing
Wenn man umgangssprachlich von „Leasing“ bei Fahrzeugen spricht, so handelt es sich meistens um das Finanzierungsleasing. Diese Leasingverträge haben eine mittel- bis langfristige Laufzeit von meist zwei bis fünf Jahren. Bei dieser Laufzeit handelt es sich um eine unkündbare Grundmietzeit. Sie muss 40 bis 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts abdecken, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
Manuel F. war bei seinem Projekt so erfolgreich, dass zahlreiche Folgeaufträge eingegangen sind. Er entschließt sich deshalb, langfristig einen Bagger zu leasen.
Die Raten für diesen dauerhaft und unkündbar geleasten Bagger sind deutlich niedriger als beim Operate-Leasing. Dafür trägt nun der Landschaftsarchitekt das komplette Risiko. Er muss sich um Wartung und Instandhaltung kümmern, adäquate Versicherungen abschließen und anfallende Reparaturen bezahlen.
Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen einem Finanzierungsleasing mit Vollamortisation und dem mit Teilamortisation. Wird die Vollamortisation angestrebt, so müssen mit Ablauf der Grundmietzeit die Anschaffungskosten und der Gewinn des Leasinggebers sowie die Neben- und Finanzierungskosten gedeckt sein. Verbleibt ein Restwert bei diesen Kosten, so spricht man von einer Teilamortisation.
Diese Art von Leasing ist auch bei Firmen-PKW üblich. Es gibt allerdings Full-Service-Konzepte, welche den Aufwand der Wartung und Pflege sowie zum Teil das Risiko auf den Leasinggeber übertragen. Denkbar sind außerdem alle Zwischenformen zwischen einem reinen Operate- und dem klaren Finance-Leasing.
Merke: Kurzfristige, teure Leasings sind meist Operate-Leasings. Das Risiko liegt beim Leasinggeber. Beim weitaus häufiger genutzten Finance-Leasing mit langfristigen, günstigeren Verträgen liegt das Risiko stattdessen beim Leasingnehmer.
Quellen: foerderland.de, de.wikipedia.org, brennecke-rechtsanwaelte.de, impulse.de