Die private Nutzung eines Firmenwagens führt zu einem geldwerten Vorteil, weil das Fahrzeug steuerlich und kostentechnisch günstiger gestellt ist als ein Privatfahrzeug. Mithilfe der Fahrtenbuch-Methode lässt sich genau bestimmen, welche Kosten durch die Privatfahrten entstanden sind. Das ist die Grundlage für eine nachträgliche Verrechnung und einkommensteuerliche Abgeltung. Doch wie funktioniert das im Einzelnen?
Ermittlung der Gesamtkosten
Grundlage für die Berechnung des steuerlichen Vorteils und die Höhe der Abgeltung sind die Gesamtkosten, welche das Firmenfahrzeug pro Kilometer verursacht. Dieser Kilometersatz lässt sich aus der Buchhaltung ermitteln. Dafür werden zuerst die gesamten Fahrzeugkosten pro Jahr errechnet. Sie umfassen:
- Abschreibung oder Leasingraten
- Unfallkosten
- Sprit
- Öl und Reifen
- Parkgebühren, Garagenmiete, Maut, Fährgebühren und Wagenreinigung
- Reparaturen und Wartung
- Haupt- und Abgasuntersuchungen
- Kfz-Steuer und Versicherungen
- Kosten für die Finanzierung, z.B. bei einem Autokredit
Bei einigen Punkten gibt es Besonderheiten zu beachten: Abschreibungen, Leasingsonderzahlung und Mehrwertsteuer.
Abschreibungszeit verlängert
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils können Sie eine andere Nutzungsdauer ansetzen als bei der Abschreibung. Während sie dort bei sechs Jahren liegt, gilt für die Berechnung des steuerlichen Vorteils eine Dauer von acht Jahren. Dieser Zeitraum wurde vom Bundesfinanzhof so bestätigt. Damit senken sich die jährliche Belastung und die Kosten pro Kilometer in der Gesamtabrechnung.
Leasingsonderzahlung geht im Leistungsjahr ein
Erfolgt eine Leasingsonderzahlung, zum Beispiel um das Fahrzeug abzulösen, so geht auch diese Zahlung in die Gesamtkosten für das Fahrzeug ein. Allerdings darf diese Zahlung nicht auf die gesamte Laufzeit verteilt werden, sondern wird nur in dem Jahr erfasst, in dem sie auch geleistet wird. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten in einem Jahr deutlich höher sein können als in anderen Jahren.
Mehrwertsteuer muss hinzugerechnet werden
Bei allen Leistungen, für welche Mehrwertsteuer angefallen ist, geht diese auch in die Kosten mit ein. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Anders sieht es aus, wenn keine Mehrwertsteuer angefallen ist. In diesem Fall darf keine fiktive Mehrwertsteuer angesetzt werden. Nur die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer darf in der Kostenrechnung auftauchen.
Schritt für Schritt zum geldwerten Vorteil
Um den monatlichen geldwerten Vorteil für die Gehaltsabrechnung zu ermitteln, müssen Sie vier Schritte erledigen:
- Ermittlung der Fahrzeug-Gesamtkosten pro Jahr: Wie zuvor beschrieben auf Basis der Kauf- oder Leasingkosten sowie der laufenden Kosten.
- Ermittlung der im Jahr insgesamt gefahrenen Kilometer: Tachostand am Jahresende minus Tachostand am Jahresbeginn
- Ermittlung der Kilometer-Kosten: Teilung der Gesamtkosten durch die insgesamt gefahrenen Kilometer ergibt die Kosten je gefahrenen Kilometer
- Ermittlung des zu versteuernden, geldwerten Vorteils: Gesamtkilometer aller Privatfahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte multipliziert mit dem Kilometersatz aus Schritt 3 ergibt den jährlichen geldwerten Vorteil. Geteilt durch 12 = monatlicher geldwerter Vorteil
Achtung: Die Fahrtenbuch-Methode wird nur dann vom Finanzamt akzeptiert, wenn sie sehr genau und akkurat ausgeführt wird. Wer ein Fahrzeug mit hohem Listenpreis fährt oder nur wenige Privatkilometer fährt, kommt mit der beschriebenen Abrechnungsmethode viel günstiger weg als mit der 1-Prozent-Regelung – hat aber deutlich mehr Aufwand!