Das Firmenwagen-Leasing ist beliebt – kein Wunder, lassen sich damit doch Steuern und Eigenkapital sparen. Mit überschaubaren, monatlichen Belastungen ist ein Leasingvertrag eine interessante Option für Selbständige, Mittelständler und Unternehmen. Teuer kann es aber am Ende des Vertrages werden: Nachzahlungen können in die Tausende gehen. Wo die Unterschiede bei den Vertragsarten des Kilometer- und Restwertleasing liegen und wie sie sich auf die Abschlusszahlung auswirken können, erfahren Sie hier!
Finanzierungsleasing das übliche Verfahren
Die meisten Leasingverträge für Firmenfahrzeuge sind Finanzierungsleasingverträge. Das bedeutet, dass sie langfristig geschlossen werden und eine unkündbare Grundmietzeit umfassen. Diese hat eine Dauer von mindestens 40 Prozent und maximal 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. Bei Fahrzeugen liegt die Grundmietzeit meist zwischen zwei und fünf Jahren. Sie ist wichtig, damit die Leasingraten steuerlich anerkannt werden und als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Während der Mietphase bezahlt der Leasingnehmer das Fahrzeug sozusagen ab. Beim Finanzierungsleasing trägt er dabei das volle Risiko bei Schäden, Diebstahl oder technischen Problemen. Außerdem ist er für die Instandhaltung, sprich Wartung und Inspektion, verantwortlich. Je nach Laufzeit und Rate sprechen die Leasingexperten entweder von Vollamortisation oder Teilamortisation. Amortisiert sich nur ein Teil der Anschaffungs- und Nebenkosten sowie des Gewinns des Leasinggebers, so verbleibt ein Restwert.
Zwei Optionen: Kilometerleasing und Restwertleasing
Wer einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug abschließen möchte, muss sich zwischen diesen beiden Vertragsvarianten entscheiden.
Johannes U. ist selbständiger Architekt und möchte einen Geländewagen der Oberklasse leasen. Das Wunschwagen hat einen Listenpreis von 57.975 Euro. Johannes least das Fahrzeug ohne Anzahlung mit einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Laufleistung von 15.000 km pro Jahr.
Ihm stehen nun zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- Kilometerleasing: Die Laufleistung pro Jahr und damit bis zum Ende der Laufzeit ist festgelegt. Davon hängt der bei Vertragsabschluss bereits vermerkte, voraussichtliche Restwert ab. Wird die Laufleistung überschritten, zahlt der Leasingnehmer drauf.
- Restwertleasing: Die Laufleistung ist offen. Am Ende der Vertragslaufzeit bestimmt ein unabhängiger Gutachter den Restwert des Fahrzeugs, welcher von Laufleistung und Zustand abhängt. Liegt der Wert unter dem zu Vertragsbeginn geschätzten Betrag, zahlt der Leasingnehmer die Differenz.
Kilometerleasing – vorhersehbar und risikoarm
Von den beiden genannten Leasingvarianten ist das Kilometerleasing die risikoärmere Methode. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss die Kilometerleistung festgelegt. Sie bestimmt damit bereits die Höhe der Leasingrate. Wichtig ist, dass der Leasingnehmer den Wert möglichst genau schätzen kann. Fährt er mehr als die vereinbarten Kilometer, so muss er für jeden zu viel gefahrenen Kilometer nachzahlen. Zwischen 10 und 15 Cent pro Kilometer sind dabei üblich. Einige Leasingfirmen gewähren dabei einen Freibetrag von bis zu 5.000 Kilometern auf die Gesamtkilometer bei einer Vertragslaufzeit von vier bis fünf Jahren.
Johannes U. entscheidet sich für das Kilometerleasing bei einer Laufleistung von 15.000 km pro Jahr. Die monatliche Belastung liegt damit bei knapp 687 Euro. Er fährt allerdings mehr als gedacht und kommt im Schnitt auf 20.000 km im Jahr. Damit fährt er in vier Jahren 20.000 km mehr als geplant. Bei einer Höhe von 0,15 Cent pro Kilometer entspricht das einer Nachzahlung von 3.000 Euro. Hätte er sich von Beginn an für eine Laufleistung von 20.000 km pro Jahr entschieden, hätte er bei einer dann gültigen Ratenhöhe von gut 703 Euro insgesamt nur etwas mehr als 800 Euro mehr bezahlt und damit ungefähr 2.200 Euro gespart.
Bleibt man mit der Kilometerleistung unter dem vereinbarten Wert, so gibt es je nach Vertrag Geld zurück. Entweder in Form einer Kilometerpauschale oder aber als Abrechnung über den Wert des Fahrzeugs. Die Höhe der Kilometerpauschale kann je nach Leasingfirma sehr unterschiedlich ausfallen. Seriöse Anbieter verrechnen genauso hohe Pauschalen für die nicht-genutzten Kilometer wie für die überzähligen Kilometer.
Tipp: Es ist wichtig, auch bei Abschluss eines Kilometer-Leasingvertrages einen voraussichtlichen Restwert in den Vertrag aufzunehmen. Es kann sonst leicht zu Diskussionen kommen, weil das Fahrzeug vom Leasinggeber schlechter bewertet wird, als vom Leasingnehmer erwartet.
Alternative „Restwertleasing“ – was muss ich beachten?
Wer sich mit der Festlegung der Jahreslaufleistung schwer tut und generell etwas risikobereiter ist, kann sich an das Restwertleasing wagen. In diesem Fall wird der Restwert des Fahrzeugs bei Vertragsabschluss festgelegt. Je höher der Restwert im Vergleich zum Kaufpreis, desto niedriger sind die Raten.
Zum Ablauf der Grundmietzeit können nun zwei Fälle auftreten:
- Echter Restwert höher als erwartet: Liegt der Restwert höher als bei Vertragsabschluss gedacht, so bieten viele Leasingfirmen eine Rückerstattung an. Die Differenz zwischen Fahrzeugwert und zuvor geschätztem Restwert wird zu 75 Prozent an den Leasingnehmer ausgezahlt. 25 Prozent behält die Leasingfirma ein.
- Echter Restwert niedriger als geplant: Im weitaus häufigeren Fall liegt der echte Restwert unter dem im Vertrag vorgesehenen Restwert. Ist das der Fall, wird es für den Leasingnehmer teuer, denn der Händler kann den Restwertausgleich einfordern.
Der große Nachteil am Restwertleasing ist die Ungewissheit, wie sich der Wert des Fahrzeugs entwickeln wird. Da spielen nicht nur die Kilometerleistung und der Pflegezustand eine Rolle, sondern auch die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes. Im Zuge des „Diesel-Skandals“ beispielsweise haben viele Diesel-Fahrzeuge deutlich mehr an Wert verloren, als zuvor erwartet. Die Leasingnehmer, deren Fahrzeuge jetzt auslaufen, zahlen nun deutlich drauf.
Gibt es das wirklich? Augen auf beim „Null-Leasing“!
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Angebote für das sogenannte „Null-Leasing“. Diese Verträge locken mit absoluter Zinsfreiheit und versprechen „Keine versteckten Kosten“. Für Gewerbetreibende eine interessante Option: Statt das Geld in einem Fahrzeug zu binden, finanziert man es lieber zinsfrei und bleibt so liquide. Es lohnt aber unbedingt, die Null-Leasingverträge genau zu prüfen. Zum einen bilden bisweilen überteuerte Autopreise die Grundlage der Verträge. Bei einem Barkauf ließen sich oft große Rabatte erzielen, weshalb das „Null“-Leasing gar nicht so kostenfrei ist. Zum anderen verstecken sich hinter diesen Verträgen häufig Restwertleasing-Angebote, die ein hohes Risiko in sich tragen, dass Sie am Ende hohe Summen nachzahlen müssen.
Tipp: Null-Leasing-Angebote sollten unbedingt gründlich geprüft werden. Wer Glück hat, kann zum Beispiel bei einer Werbeaktion eines Herstellers einen wirklich günstigen Vertrag abschließen. Ein gesunde Portion Misstrauen ist aber in jedem Fall ratsam.
Restwert- oder Kilometerleasing – was ist besser?
Grundsätzlich haben beide Leasing-Varianten ihre Vorzüge und Risiken. Das Restwertleasing ist meist günstiger und senkt die monatliche Belastung. Dafür drohen hohe Abschlusszahlungen. Deshalb lohnt sich das Restwertleasing vor allem für sehr wertstabile Fahrzeuge. Einige Marken wie Audi oder BMW aber auch ein VW Multivan gelten dafür als besonders gut geeignet. Wichtig ist außerdem bei Vertragsabschluss auf einen realistischen Restwert zu achten: Lieber jeden Monat ein paar Euro mehr gezahlt als zum Schluss vor einer Rechnung im vierstelligen Bereich zu sitzen. Für die meisten Unternehmer, Mittelständler oder Selbständige ist das Kilometerleasing sicherer und günstiger.
Merke: Im Vergleich zwischen Restwertleasing und Kilometerleasing gibt es keine bessere oder schlechtere Lösung. Es hängt von der Nutzung des Fahrzeugs, der Pflege und der Risikobereitschaft des Leasingnehmers ab, welche Variante er bevorzugt und welcher Vertrag zum Schluss günstiger ist.
Quellen: t-online.de, t-online.de, firmenauto.de, autobild.de, wiwo.de