Ein zur Verfügung gestellter Firmenwagen ist ein motivierendes Schmankerl für Arbeitnehmer oder schlicht und einfach notwendig, um im Job mobil zu sein. In jedem Fall generiert ein auch privat genutzter Firmenwagen einen geldwerten Vorteil, der über die Lohnsteuerabrechnung auszugleichen ist. Dabei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, denn nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialabgaben hängen von Steuerausgleich für den Firmenwagen ab.
Komplexe Kosten: Auswirkungen der 1-Prozent-Regelung
Die sogenannte Pauschalwertmethode, die 1-Prozent-Regelung für Firmenwägen, soll die Abrechnung so einfach wie möglich gestalten. Die Höhe des auf diese Weise berechneten, geldwerten Vorteils hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
- Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
- gefahrene Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit sowie Anzahl der Arbeitstage
Demgegenüber verändern sich die zu zahlenden Beiträge der unterschiedlichen Sozialabgaben sowie der Steuern:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Achtung: Wer sich für oder gegen ein Firmenfahrzeug entscheiden möchte, sollte bei der Berechnung nicht nur den nominalen geldwerten Vorteil, sprich 1 Prozent des Bruttolistenpreises und den Arbeitsweg steuerlich betrachten, sondern alle Sozialabgaben mit hinzuziehen.
Verschiedene Rechner im Internet ermöglichen eine Berechnung der Kosten und erlauben damit eine gute Planung und Entscheidungsgrundlage.
Die Kosten im Blick: Die Mehrbelastung
Emma F. erhält das Angebot, statt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen zu erhalten. Sie verdient 4.000 Euro Brutto im Monat, zahlt Kirchensteuer, hat keine Kinder und fährt im Schnitt an 18 Tagen 25 km einfach ins Büro. Der ausgesuchte Firmenwagen (A) hat einen Bruttolistenpreis von 32.000 Euro. Sie lebt in Bayern, hat Steuerklasse I und ist 48 Jahre alt.
Abgerechnet werden Firmenwägen für Mitarbeiter in ihrem Unternehmen immer mit der 1-Prozent-Regelung. Die Wege zur Arbeit werden nicht pauschal abgerechnet. Für 2018 ergibt sich für Emma F. eine monatliche Belastung von gut 300 Euro. Der geldwerte Vorteil beläuft sich dabei auf 560 Euro (1 Prozent vom Bruttolistenpreis plus Kilometerpauschale).
Die Mehrbelastung von 300,96 Euro setzt sich aus einem großen Anteil aus Lohnsteuer, Rentenversicherung und Krankenversicherung zusammen. Aber auch die anderen Abgaben wie die Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung tragen ihren Teil dazu bei. Wichtig ist außerdem, ob die 15%-Pauschalwertabrechnung für den Arbeitsweg zum Tragen kommt oder nicht.
Emma K. möchte außerdem wissen, wie sich die Wahl eines kleineren Fahrzeugs (B) mit einem Bruttolistenpreis von 20.000 Euro finanziell für sie auswirkt und rechnet auch damit die Mehrbelastung mit und ohne Pauschalversteuerung durch.
Bei der Berechnung helfen Lohnsteuer-Rechner im Internet:
Abgabe |
Kosten Fahrzeug A,
ohne Pauschal-versteuerung (in Euro) |
Kosten Fahrzeug A,
mit Pauschal-versteuerung (in Euro) |
Kosten Fahrzeug B,
ohne Pauschal-versteuerung (in Euro) |
Kosten Fahrzeug B,
mit Pauschal-versteuerung (in Euro) |
Geldwerter Vorteil | 560,00 | 560,00 | 350,00 | 350,00 |
Bereits pauschal versteuert | 0,00 | 135,00 | 0,00 | 135,00 |
Zu versteuern: | 560,00 | 425,00 | 350,00 | 215,00 |
Lohnsteuer | 175,08 | 128,17 | 105,08 | 64,00 |
Soli-Zuschlag | 9,63 | 7,05 | 5,78 | 3,52 |
Kirchensteuer | 14,01 | 10,26 | 8,41 | 5,12 |
Rentenversicherung | 52,08 | 39,52 | 32,55 | 20,00 |
Arbeitslosen-versicherung | 8,40 | 6,38 | 5,25 | 3,22 |
Krankenversicherung | 35,28 | 35,28 | 29,05 | 17,85 |
Pflegeversicherung | 6,48 | 6,48 | 5,34 | 3,28 |
Mehrbelastung pro Monat | 300,96 | 233,14 | 191,46 | 116,98 |
Die Mehrbelastung senken – aber wie?
Eine andere interessante Alternative, um die Mehrbelastung zu senken, ist neben der Wahl eines günstigeren Fahrzeugs die Verkürzung des Arbeitsweges. Könnte sich Emma F. zu einem Umzug in die Nähe der Firma durchringen und hätte dann nur noch einen Fahrtweg von 5 km, so fiele die Mehrbelastung im Monat selbst bei Fahrzeug A unter 200 Euro. In diesem Fall spielt die Pauschalversteuerung beim Arbeitsweg keine so große Rolle mehr. Sie wirkt sich vor allem bei langen Fahrtwegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sehr deutlich aus. Um im Beispiel zu bleiben:
Würde Emma F. täglich 50 km einfach fahren, läge die Mehrbelastung ohne Pauschalbesteuerung bei 424 Euro und mit Pauschalbesteuerung bei knapp 286 Euro.
Tipp: Mit einem Lohnsteuerrechner lassen sich die unterschiedlichen Strategien und Möglichkeiten wunderbar durchspielen. So findet jeder seine individuelle Abrechnungsstrategie.
Pauschalbesteuerung immer von Vorteil?
Nach den oben genannten Beispielen könnte man nun glauben, dass die Pauschalabrechnung mittels der 15-Prozent-Methode durch den Arbeitgeber immer der günstigste Weg ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer nur unregelmäßig oder selten ins Büro fahren – weil sie zum Beispiel die meiste Zeit im Außendienst arbeiten – kann diese Abrechnungsvariante von Nachteil sein.
Emma F. zieht aufs Land und kommt nur noch zwei bis drei Mal pro Woche ins Büro. Sie fährt jetzt 50 km einfach an durchschnittlich acht Tagen im Monat, weiterhin mit Fahrzeug A.
Ohne Pauschalversteuerung ergibt sich eine Mehrbelastung durch das Fahrzeug von 309,11 Euro. Zöge der Arbeitnehmer die Pauschalversteuerung heran, läge dieser Wert mit 362,07 Euro deutlich höher.
Höhere Einkommen – höhere Mehrbelastung?
Mitarbeiter mit hohen Einkommen, welche die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung überschreiten, spüren deutlich weniger von der Mehrbelastung als Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen.
Olaf H. ist leitender Angestellter und fährt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro. Er selbst verdient 8.000 Euro brutto im Monat, lebt in Bayern, ist 48 Jahre alt und kinderlos. Er zahlt Kirchensteuer und fährt an durchschnittlich 18 Tagen pro Monat 20 km einfach ins Büro.
Weil die Sozialabgaben bereits ihren Höchstwert erreicht haben, ändert auch der Firmenwagen an diesen Abgaben nichts mehr. Zu einer Mehrbelastung von insgesamt 343,16 Euro führen lediglich die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer, welche allein mit 302,34 Euro zu Buche schlägt. Mithilfe der Pauschalversteuerung kann der leitende Angestellte seine monatliche Mehrbelastung auf 291,70 Euro senken.
Merke: Der Zusammenhang zwischen geldwertem Vorteil, zu versteuerndem Wert und der letztendlichen, monatlichen Mehrbelastung ist komplex und am besten über Rechenbeispiele zu ermitteln. Faktoren wie der Bruttolistenpreis, die Länge des Arbeitsweges und die Pauschalversteuerung beeinflussen die Höhe der Mehrbelastung deutlich.
Quellen: steuertipps.de