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Aktuelle Seite: Startseite / Fest eingebaute Sonderausstattung relevant für den Bruttolistenpreis?

Fest eingebaute Sonderausstattung relevant für den Bruttolistenpreis?

In den letzten Jahren hat der BFH mehrfach bestätigt, dass der Bruttolistenpreis stets zum Tag der Erstzulassung zu ermitteln ist und auch nur werksseitig verbaute Sonderausstattung einbezieht. Eine Wertsteigerung durch eine spätere Nachrüstung mit einer Flüssiggasanlage hat keinen Einfluss, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil dargelegt hat.

Jahrelange Diskussion um die Sonderausstattung

Längere Zeit waren die Finanzbehörden und Gerichte der Meinung, dass auch später eingebaute Sonderausstattung den Bruttolistenpreis erhöht, wenn es sich dabei nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt, dessen Nutzbarkeit getrennt bewertet werden kann. Erst in den letzten Jahren und basierend auf einem Grundsatzurteil des BFH kam das Umdenken. Der besagte Fall bezog sich auf den nachträglichen Einbau von Flüssiggasanlagen.

Nachrüstung mit Flüssiggas – Grund für eine höhere Bewertung?

Im Streitfall hatte eine Firma, die Flüssiggasanlagen vertreibt, die den Mitarbeitern überlassenen Fahrzeuge nach dem Leasing mit Flüssiggasanlagen nachgerüstet. Zur Berechnung der steuerlichen Vorteile zog die Buchhaltung der Firma die Bruttolistenpreise der Fahrzeuge vor der Umrüstung heran. Das zuständige Finanzamt bemängelte dies und erweiterte den geldwerten Vorteil basierend auf dem Listenpreis um die Nachrüstungskosten. Eine umfassende Nachzahlung sollte geltend gemacht werden. Das Unternehmen klagte – und bekam Recht.

Bemessungsgrundlage: Preis am Tag der Erstzulassung

Der Bundesfinanzhof schloss sich der Auffassung des Unternehmens an (Urteil vom 13. Oktober 2010, Az. VI R 12/09). Für die Ermittlung des Bruttolistenpreises sei allein der Listenpreis am Tag der Erstzulassung einschließlich aller werksseitig eingebauten Ausstattungselemente heranzuziehen. Die Kosten für den späteren Einbau der Flüssiggasanlage hätten mit dem Listenpreis nichts zu tun.

Tipp: Um die späteren Kosten niedrig zu halten, lohnt es sich, fest eingebaute Änderungen am Fahrzeug wie eine Flüssiggasanlage, Standheizung oder ähnliches erst nach dem Kauf und nach der Erstzulassung vornehmen zu lassen. Je nach Nachrüstung lassen sich so einige hundert Euro im Jahr sparen.

Quelle:

kostenlose-urteile.de

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