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Geheimwissen Firmenwagen

Wichtig: Alle Fakten zur Besteuerung von Firmenwagen. Wie Sie Ihre Firmenwagen 100% prüfungssicher versteuern!

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Firmenwagen privat nutzen: So sparen Sie durch Umstieg auf Fahrtenbuch-Methode richtig Steuern!

Mehrere tausend Euro Steuern im Jahr könnten viele Firmenwagennutzer sparen – wenn sie statt der 1-Prozent-Regelung die Abrechnung über ein Fahrtenbuch wählen würden. Die genaue Höhe der Ersparnis im Jahr hängt von der individuellen Situation ab. Finden Sie hier heraus, ob auch Sie durch den Umstieg auf das Fahrtenbuch ein paar hundert oder gar tausend Euro sparen können!

Pauschalwertmethode vs. Fahrtenbuch

Der enorme Aufwand wird von vielen Dienstfahrzeugbesitzern als Hauptgrund angemerkt, wenn man sie fragt, warum sie kein Fahrtenbuch führen. Die Pauschalwertmethode, wie die 1-Prozent-Regelung auch genannt wird, sei ja viel „bequemer“. Das mag stimmen, nur ist sie leider meist auch viel teurer. Warum das so ist, finden wir heraus.

Dienstfahrzeuge im Firmenbesitz haben umfangreiche steuerliche Vorteile und sind deshalb in der Nutzung günstiger als Privatfahrzeuge. Wer seinen Firmenwagen privat nutzt, erlangt deshalb einen geldwerten Vorteil. Einfach ausgedrückt: Neben dem ausgezahlten Gehalt verschafft Ihnen der Geschäftswagen einen weiteren finanziellen Vorteil verglichen mit Mitarbeitern, die keinen Dienstwagen fahren. Das muss bei der Gehaltsabrechnung ausgeglichen werden. Was viele nicht wissen: Der Ausgleich betrifft nicht nur die Steuer, sondern auch die Sozialabgaben, weil der geldwerte Vorteil das Gehalt fiktiv erhöht.

Anwendung der Abrechnung: Der Steuervorteil im Vergleich

Bei der Pauschalwertmethode werden der Wert des Fahrzeugs und die Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte als Berechnungsgrundlage herangezogen. Der tatsächliche Anteil der privaten Fahrten und die Höhe der tatsächlichen Fahrzeugkosten bleiben unbeachtet. Beim Fahrtenbuch ist das anders: Grundlage der Abrechnung sind die echten Fahrzeugkosten und der Privatanteil.

Peter R. ist Manager und hat einen Dienstwagen, um zwischen den zahlreichen Standorten zu pendeln. Der Kombi hat einen Listenpreis von 52.000 Euro einschließlich der Umsatzsteuer. Dank einiger Rabatte hat er einschließlich der Nebenkosten und Winterreifen 50.000 Euro gekostet. Peter fährt insgesamt 20.000 km im Jahr. Davon sind 2.000 km privater Natur. Seine Strecke von 20 km ins Büro fährt er nur selten wegen der Dienstreisen. Die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug liegen bei 7.920 Euro (ohne Abschreibung). Er zahlt den Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Bei der 1-Prozent-Regelung wird eine monatliche Pauschale von 1 Prozent des Bruttolistenpreises (520 Euro) sowie eine Wegepauschale in Höhe von 0,03 Prozent pro Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (312 Euro) als geldwerter Vorteil notiert. Aufgrund von Steuer und Sozialabgaben ergibt sich eine Steuerbelastung von 374,40 Euro im Monat und 4.492,80 Euro im Jahr.

Führt er ein rechtskonformes Fahrtenbuch, zeigt die Lohnabrechnung ein anderes Bild: Seine monatliche Steuerbelastung liegt dann bei 55,96 Euro, was einer Jahresgesamtbelastung von 671,52 Euro entspricht. Dies funktioniert nur, weil er über das Fahrtenbuch nachweist, dass der private Anteil an den Fahrten deutlich geringer ist, als die 1-Prozent-Regelung pauschal annimmt.

Peter R. spart mit der Fahrtenbuchmethode: 3.821.28 Euro! Wer zögert da noch, ein Fahrtenbuch zu führen?

Lohnt sich das Fahrtenbuch auch bei einem höheren Privatanteil? Ja!

Nun mögen Sie einwerfen: Aber ich fahre ja viel mehr privat. Verändern wir also das Beispiel so, dass Peter R. nun statt 10 Prozent Privatanteil zu einem Drittel privat fährt. Der Einfachheit halber bleiben alle anderen Daten unverändert.

In diesem Fall hat er bei der 1-Prozent-Regelung eine jährliche Mehrbelastung von weiterhin 4.492,80 Euro (weil die Höhe des Privatanteils keine Rolle spielt) und mit dem Fahrtenbuch von 2.216,04 Euro. Damit spart er „nur noch“: 2.276,76 Euro (bei 33 Prozent Privatanteil).

Selbst wenn Peter R. das Fahrzeug zur Hälfte privat nutzt, spart er immer noch 1.135,20 Euro, wenn er ein Fahrtenbuch führt.

In diesen Fällen lohnt sich das Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist dann immer besonders günstig, wenn möglichst viele der folgenden Punkte zutreffen:

  • Das Fahrzeug hat einen hohen Bruttolistenpreis.
  • Der Kaufpreis war deutlich niedriger als der Bruttolistenpreis oder das Fahrzeug ist bereits abgeschrieben.
  • Die Strecke zwischen Arbeit und Wohnung ist besonders lang.
  • Die Fahrzeugkosten sind niedrig.

In all diesen Fällen fahren die meisten Arbeitnehmer mit der Fahrtenbuch-Methode günstiger. Finden Sie heraus, ob auch Sie einige tausend Euro sparen können!

Quellen: steuer-schutzbrief.de

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