Die Berechnung des geldwerten Vorteils im Rahmen der Gehalts- und Einkommensteuerabrechnung kann auf Basis der 1-Prozent-Regelung oder des Fahrtenbuchs erfolgen. Weil der Aufwand bei letzterem deutlich höher ist, sehen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber lieber davon ab und entscheiden sich für die Pauschalmethode. Eine Entscheidung, die Sie jeden Monat viel Geld kosten kann.
Tatsächliche Kosten vs. Pauschale
Die 1-Prozent-Regelung ist eine Pauschalierung, die davon ausgeht, dass Sie ihren Dienstwagen zu etwa einem Drittel privat nutzen. Man sagt allgemein, dass es sich ab einem solchen Nutzungsanteil von gut 30 Prozent lohnt, die Pauschale zu nutzen und nicht die Fahrtenbuch-Methode. Wer etwas tiefer ins Thema einsteigt, merkt jedoch schnell, dass man das so allgemein gar nicht sagen kann. Es ist eine Entscheidung, die von zahlreichen Faktoren abhängt:
- gefahrene Kilometer pro Jahr
- Bruttolistenpreis des Fahrzeugs
- Entfernung von der Wohnung zum Büro
Wann sich welche Methode lohnt, kann zwischen 10 und 60 Prozent Privatanteil liegen – abhängig von den individuellen Umständen:
Marianne K. ist Vorstandsassistentin und wohnt nicht weit vom Büro entfernt. Ihr Chef, der großen Wert auf Status und das Auftreten seiner Mitarbeiter legt, möchte ihr einen Firmenwagen überlassen. Da sie ihn öfter mal mit Gepäck zum Flughafen fährt und ein Kombi der Luxusklasse gerade von einem entlassenen Manager übrig ist, bietet er ihr das Fahrzeug an. Das Fahrzeug hat einen Bruttolistenpreis von über 50.000 Euro.
Was großzügig erscheint, wäre für Marianne K. ein ganz schlechtes Geschäft, wenn sie die 1-Prozent-Regelung akzeptiert. Sie hätte einen geldwerten Vorteil von mehr als 500 Euro im Monat und deshalb höhere Steuern und Sozialabgaben zu tragen.
Die Lösung Fahrtenbuch: Ein Aufwand, der sich lohnt
Für solche Fälle ist das Führen eines Fahrtenbuches die einzig sinnvolle Lösung. Daraus lässt sich klar ableiten, wie hoch die tatsächlich durch die Privatfahrten entstandenen Kosten waren. Deshalb lohnt sich der Aufwand vor allem dann, wenn
- Das Fahrzeug einen sehr hohen Bruttolistenpreis hat, weil sich dieser bei der 1-Prozent-Regelung direkt im monatlichen, geldwerten Vorteil widerspiegelt.
- Der Mitarbeiter das Fahrzeug nur in sehr geringem Umfang privat nutzt.
- Das Fahrzeug bereits vollständig abgeschrieben ist, weil in diesem Fall die tatsächlichen Kosten deutlich niedriger ausfallen.
- Der Mitarbeiter einen weiten Weg zwischen Wohnung und Arbeit zurücklegen muss.
Trifft einer oder mehrere dieser Umstände zu, so lohnt eine genaue Prüfung. Man kann sich nur bei Übernahme des Fahrzeugs oder zum Jahreswechsel zwischen den beiden Methoden entscheiden.
Marianne K. besteht auf Führung eines Fahrtenbuchs und bittet ihren Chef um ein kleineres, günstigeres Fahrzeug. Damit spart sie nicht nur Geld, sondern fühlt sich auch deutlich wohler, weshalb sie das Fahrzeug nun auch gerne häufiger privat nutzt.Tipp: Die Fahrtenbuch-Methode lohnt sich nur dann, wenn es auch wirklich regelmäßig geführt wird. Ist es unvollständig oder erfüllt nicht alle Mindestanforderungen, wendet das Finanzamt zum Schluss doch die 1-Prozent-Regelung an, was in den meisten Fällen zu Nachzahlungen führt.