• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Geheimwissen Firmenwagen

Wichtig: Alle Fakten zur Besteuerung von Firmenwagen. Wie Sie Ihre Firmenwagen 100% prüfungssicher versteuern!

Aktuelle Seite: Startseite / Harter Kurs: BFH bestätigt Gültigkeit der 1-Prozent-Regelung

Harter Kurs: BFH bestätigt Gültigkeit der 1-Prozent-Regelung

Selbständige und Unternehmer, die ihr Fahrzeug zu 50 Prozent oder mehr betrieblich nutzen, führen es im notwendigen Betriebsvermögen. Der Anteil der privaten Nutzung generiert damit einen steuerlichen Vorteil, welcher den Gewinn erhöht. Abgerechnet werden kann dieser geldwerte Vorteil über die Fahrtenbuch-Methode oder die 1-Prozent-Regelung. Diese kommt zur Anwendung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird – egal, wie viel man fährt und wie hoch die Kosten sind.

Streitfall Firmenfahrzeug: Betriebliche Nutzung

Zur Klage vor dem BFH kam der Fall eines Unternehmers, der die 1-Prozent-Regelung an sich in Frage stellte. Im konkreten Fall ging es um einen über zehn Jahre alten BMW, welcher zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wurde und deshalb dem Betriebsvermögen zugeordnet war. Das Fahrzeug mit einem Listenpreis von 64.000 Euro verursachte im Streitjahr Kosten in Höhe von 10.998 Euro. Der Unternehmer nutzte das Fahrzeug zu einem geringen Anteil privat, führte aber kein Fahrtenbuch.

Bei der Gewinnabrechnung setzte der Unternehmer die Hälfte der Fahrzeugkosten, sprich 50 Prozent von 10.998 Euro, also 5.499 Euro, als Privatanteil an. Das Finanzamt widersprach und ermittelte einen Privatanteil von 7.680 Euro, basierend auf der 1-Prozent-Regelung und dem hohen Bruttolistenpreis des inzwischen alten Fahrzeugs.

Argumente abgewiesen: Bei Finanzamt und Finanzgericht erfolglos

Die Art dieser hälftigen Berechnung wurde vom Finanzamt abgelehnt. Dabei war die Argumentation des Klägers durchaus schlüssig: Da mit der Aufnahme in das notwendige Betriebsvermögen bereits klar und vom Finanzamt anerkannt wäre, dass das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt würde, so könne auf den privaten Anteil doch nie mehr als die andere Hälfte entfallen. Daher hatte der Kläger 50 Prozent angesetzt. Er hielt einen Privatanteil von über 50 Prozent der Kosten für unlogisch und ein Fahrtenbuch für unzumutbar aufwändig. Deshalb zog er weiter vor den Bundesfinanzhof und forderte eine verfassungskonforme Auslegung der Gesetzeslage.

1-Prozent-Regelung pauschalierend und damit rechtens

Auch vor dem Bundesfinanzhof scheiterte die Klage (Urteil vom 15. Mai 2018, Az. BFH X R 28/15). Die Richter stellten fest, dass es sich bei der 1-Prozent-Regelung um eine typisierend-pauschalierende Regelung handelt, die im Rahmen der Gesetzgebung angewendet wird. Es könne zwar im Einzelfall zu einem solchen Fall von unlogischen Berechnungen kommen, jedoch stehe es ja jedem Fahrzeugnutzer frei, die Kosten mithilfe der Fahrtenbuchmethode zu reduzieren. Diese sogenannte „Escape-Klausel“ führte dazu, dass die Vorschrift, nach welcher bei Nichtvorliegen eines korrekten Fahrtenbuchs die 1-Prozent-Regelung anzuwenden sein, als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt werden konnte. Der Aufwand für das Führen des Fahrtenbuchs sei dabei unerheblich.

„Kostendeckelung“ auf dem Prüfstein

Das Urteil macht nicht nur klar, dass der BFH in Bezug auf die 1-Prozent-Regelung weiterhin eine ganz harte Linie fährt. Es zeigte darüber hinaus, dass die Richter manche Sachverhalte sogar noch strikter durchziehen würden, als es die Finanzbehörden derzeit tun: genauer gesagt beim Stichwort Kostendeckelung. Momentan wird der zu versteuernde Privatanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt – auch dann, wenn die 1-Prozent-Regelung einen höheren Wert ergeben würde. Laut BFH wäre das aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig. Man könnte demnach sogar einen Privatanteil versteuern, welcher die tatsächlichen Kosten übersteigt.

Tipp: Wer sich mit der betrieblichen und privaten Nutzung nah an der 50-Prozent-Marke bewegt, sollte überlegen, ob das Fahrzeug überhaupt Teil des notwendigen Betriebsvermögens sein soll. Es besteht nämlich die Möglichkeit, die anteilig betrieblichen verursachten Kosten als Betriebsausgaben abzusetzen. Ein Fahrtenbuch ist dann gar nicht mehr notwendig.

Quellen: steuertipps.de

Haupt-Sidebar

  • Startseite
  • Was macht einen Firmenwagen zum Firmenwagen?
    • Vorteile des Firmenwagens: Argumente für Unternehmer und Mitarbeiter
    • Der Kfz-Überlassungsvertrag: Was sollte geregelt werden?
    • Die 1-Prozent-Regelung: So funktioniert das Abrechnungsprinzip
    • Entscheidungshilfe Firmenwagen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
    • Wenn Fehler zu Nachzahlungen führen: Häufige Stolperfallen beim Firmenwagen
    • Firmenwagen ohne Privatnutzung: So überzeugen Sie das Finanzamt
    • Kauf eines Firmenwagens: Wie wirkt er sich auf die Umsatzsteuer aus?
    • Abschreibung eines Firmenwagens: Schritt für Schritt zum richtigen Abzugsbetrag
    • Unfall mit dem Firmenwagen: Wer trägt die Kosten?
    • Steuervorteil für Firmenwagen: Elektroautos ab 2019 gefördert!
  • Einfach und schnell abrechnen mit der 1-Prozent-Regelung?
    • Die 1-Prozent-Regelung: Vor- und Nachteile im Überblick
    • Mit der 1-Prozent-Regelung günstiger fahren: Wann gelingt das?
    • Geldwerter Vorteil: Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung
    • Der Firmenwagen: Kosten durch Steuer und Sozialabgaben
    • Wichtige Grundlage bei der Firmenwagenabrechnung: Der Bruttolistenpreis
    • Kein deutscher Listenpreis: Urteil zur Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Harter Kurs: BFH bestätigt Gültigkeit der 1-Prozent-Regelung
    • Firmenwagen für die Ehegattin: „Lohnumwandlung“ rechtens?
    • Nachweis der Fahruntüchtigkeit reduziert die Steuerbelastung
    • Trotz pauschaler 1-Prozent-Regelung: Benzinkosten sind Werbungskosten
    • Möglichkeit der privaten Nutzung ausreichend für 1-Prozent-Regelung
    • BFH bestätigt Bruttolistenpreis als Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Fest eingebaute Sonderausstattung relevant für den Bruttolistenpreis?
    • Fahrten zur Arbeit und zurück: Gilt die 1-Prozent-Regelung?
  • Abrechnungsgrundlage Fahrtenbuch: Wie wird es rechtskonform geführt?
    • Das Fahrtenbuch praktisch führen: handschriftlich oder elektronisch?
    • Berechnung der steuerlichen Belastung bei der Fahrtenbuch-Methode
    • Geld sparen mit dem Fahrtenbuch – wann gelingt das und wann nicht?
    • Häufige Fehler beim Fahrtenbuch – teure Nachzahlungen drohen!
    • Vereinfachte Fahrtenbuchanforderungen für bestimmte Berufsgruppen
    • Die Fahrtenbuch-Methode: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Fahrtenbuch abgelehnt: Welche Folgen drohen nun?
    • Weniger Steuern: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil
    • Geldwerter Vorteil monatsweise: Volle Kosten für ein paar Tage!
    • Nutzung des Firmenwagens beim Nebenjob korrekt abrechnen
    • Privatnutzung des Dienstwagens einfach angenommen – darf das Finanzamt das?
    • Kleinere Mängel im Fahrtenbuch: Wann wird es nichtig?
    • Fahrtenbuch-Methode: Kein Wechsel im laufenden Kalenderjahr
    • Kombiniertes Fahrtenbuch: Handschriftliche Einträge elektronisch ergänzen
    • Luxuswagen auf Firmenkosten – Fahrtenbuch für Unternehmer
  • Alles rund um den Geschäftswagen: Kosten, Steuern und Privatanteil
    • Leasing des Firmenwagens: Der Ablauf im Detail
    • Arten des Firmen-Leasings: Operate und Finance Leasing
    • Den richtigen Leasingvertrag abschließen: Kilometer- oder Restwertleasing?
    • Firmenwagen-Leasing: Vorteile und Nachteile im Überblick
    • Gut vorbereitet: Kosten für das Firmenwagen-Leasing überblicken
    • Steuervorteil beim Firmenleasing: Wie lässt er sich nutzen?
    • Für welche Unternehmen eignet sich das Firmenwagen-Leasing?
    • Privatanteil abrechnen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch beim Firmenleasing
    • Leasing bei Fahrzeugüberlassung: Eingeschränkter Werbungskostenabzug
    • Firmenwagen privat nutzen: So sparen Sie durch Umstieg auf Fahrtenbuch-Methode richtig Steuern!

© geheimwissen-firmenwagen.de | Datenschutz | Impressum