• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Geheimwissen Firmenwagen

Wichtig: Alle Fakten zur Besteuerung von Firmenwagen. Wie Sie Ihre Firmenwagen 100% prüfungssicher versteuern!

Aktuelle Seite: Startseite / Kein deutscher Listenpreis: Urteil zur Grundlage der 1-Prozent-Regelung

Kein deutscher Listenpreis: Urteil zur Grundlage der 1-Prozent-Regelung

Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert, um es in Deutschland als Dienst- oder Firmenwagen zu nutzen, steht bei der Steuerabrechnung vor einem großen Problem: Wie hoch ist der für die 1-Prozent-Regelung notwendige Bruttolistenpreis? Für in Deutschland verfügbare Fahrzeuge gibt es von Seiten der Hersteller Listenpreise. Doch was setzt man an, wenn es keinen Listenpreis gibt? Den Kaufpreis, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.

Bruttolistenpreis als Basis der Pauschalwertmethode

Der offizielle Listenpreis eines Fahrzeugs am Tage der Erstzulassung gilt als Grundlage der Pauschalwertabrechnung des geldwerten Vorteils mithilfe der sogenannten 1-Prozent-Regelung. Genau ein Prozent dieses Bruttolistenpreises, welcher auch werksseitig verbaute Sonderausstattung und die Umsatzsteuer beinhaltet, wird als zu versteuernder Vorteil pro Monat zugrunde gelegt. Darüber hinaus wird der Wert auch benötigt, um den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Firmenwagen ordentlich abzurechnen. Die Höhe des Bruttolistenpreises wirkt sich demnach auf die Steuerzahlungen und Sozialabgaben direkt aus – jeden Monat!

Kauf eines Import-Wagens

Im vorliegenden Fall wurde ein Ford Mustang Shelby GT 500 Coupé importiert und dann als Firmenwagen genutzt. Das Fahrzeug ist so oder auch nur ähnlich auf dem deutschen Markt nicht verfügbar. Der inländische Bruttolistenpreis musste daher geschätzt werden. Der Steuerpflichtige und das Finanzamt konnten sich nicht auf einen Wert einigen und der Fall landete vor Gericht. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied: Der Kaufpreis von knapp 76.000 Euro solle als Bemessungsgrundlage dienen. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass ein Urteil vom Bundesfinanzhof zu diesem Thema weiterhin ausstünde. Gerade in Zeiten fortschreitender Globalisierung wäre ein solches Urteil erstrebenswert.

Tipp: Das Urteil ist nicht relevant für reimportierte Fahrzeuge, die in dieser oder in einer vergleichbaren Modellreihe in Deutschland verfügbar sind. In diesem Fall ist der Listenpreis auf Basis der vorhandenen Preislisten zu schätzen.

Quellen: steuertipps.de

Haupt-Sidebar

  • Startseite
  • Was macht einen Firmenwagen zum Firmenwagen?
    • Vorteile des Firmenwagens: Argumente für Unternehmer und Mitarbeiter
    • Der Kfz-Überlassungsvertrag: Was sollte geregelt werden?
    • Die 1-Prozent-Regelung: So funktioniert das Abrechnungsprinzip
    • Entscheidungshilfe Firmenwagen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
    • Wenn Fehler zu Nachzahlungen führen: Häufige Stolperfallen beim Firmenwagen
    • Firmenwagen ohne Privatnutzung: So überzeugen Sie das Finanzamt
    • Kauf eines Firmenwagens: Wie wirkt er sich auf die Umsatzsteuer aus?
    • Abschreibung eines Firmenwagens: Schritt für Schritt zum richtigen Abzugsbetrag
    • Unfall mit dem Firmenwagen: Wer trägt die Kosten?
    • Steuervorteil für Firmenwagen: Elektroautos ab 2019 gefördert!
  • Einfach und schnell abrechnen mit der 1-Prozent-Regelung?
    • Die 1-Prozent-Regelung: Vor- und Nachteile im Überblick
    • Mit der 1-Prozent-Regelung günstiger fahren: Wann gelingt das?
    • Geldwerter Vorteil: Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung
    • Der Firmenwagen: Kosten durch Steuer und Sozialabgaben
    • Wichtige Grundlage bei der Firmenwagenabrechnung: Der Bruttolistenpreis
    • Kein deutscher Listenpreis: Urteil zur Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Harter Kurs: BFH bestätigt Gültigkeit der 1-Prozent-Regelung
    • Firmenwagen für die Ehegattin: „Lohnumwandlung“ rechtens?
    • Nachweis der Fahruntüchtigkeit reduziert die Steuerbelastung
    • Trotz pauschaler 1-Prozent-Regelung: Benzinkosten sind Werbungskosten
    • Möglichkeit der privaten Nutzung ausreichend für 1-Prozent-Regelung
    • BFH bestätigt Bruttolistenpreis als Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Fest eingebaute Sonderausstattung relevant für den Bruttolistenpreis?
    • Fahrten zur Arbeit und zurück: Gilt die 1-Prozent-Regelung?
  • Abrechnungsgrundlage Fahrtenbuch: Wie wird es rechtskonform geführt?
    • Das Fahrtenbuch praktisch führen: handschriftlich oder elektronisch?
    • Berechnung der steuerlichen Belastung bei der Fahrtenbuch-Methode
    • Geld sparen mit dem Fahrtenbuch – wann gelingt das und wann nicht?
    • Häufige Fehler beim Fahrtenbuch – teure Nachzahlungen drohen!
    • Vereinfachte Fahrtenbuchanforderungen für bestimmte Berufsgruppen
    • Die Fahrtenbuch-Methode: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Fahrtenbuch abgelehnt: Welche Folgen drohen nun?
    • Weniger Steuern: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil
    • Geldwerter Vorteil monatsweise: Volle Kosten für ein paar Tage!
    • Nutzung des Firmenwagens beim Nebenjob korrekt abrechnen
    • Privatnutzung des Dienstwagens einfach angenommen – darf das Finanzamt das?
    • Kleinere Mängel im Fahrtenbuch: Wann wird es nichtig?
    • Fahrtenbuch-Methode: Kein Wechsel im laufenden Kalenderjahr
    • Kombiniertes Fahrtenbuch: Handschriftliche Einträge elektronisch ergänzen
    • Luxuswagen auf Firmenkosten – Fahrtenbuch für Unternehmer
  • Alles rund um den Geschäftswagen: Kosten, Steuern und Privatanteil
    • Leasing des Firmenwagens: Der Ablauf im Detail
    • Arten des Firmen-Leasings: Operate und Finance Leasing
    • Den richtigen Leasingvertrag abschließen: Kilometer- oder Restwertleasing?
    • Firmenwagen-Leasing: Vorteile und Nachteile im Überblick
    • Gut vorbereitet: Kosten für das Firmenwagen-Leasing überblicken
    • Steuervorteil beim Firmenleasing: Wie lässt er sich nutzen?
    • Für welche Unternehmen eignet sich das Firmenwagen-Leasing?
    • Privatanteil abrechnen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch beim Firmenleasing
    • Leasing bei Fahrzeugüberlassung: Eingeschränkter Werbungskostenabzug
    • Firmenwagen privat nutzen: So sparen Sie durch Umstieg auf Fahrtenbuch-Methode richtig Steuern!

© geheimwissen-firmenwagen.de | Datenschutz | Impressum