Für fast alle Unternehmen und viele Selbständige ist ein Firmenwagen ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Sei es der Besuch beim Kunden, Arbeiten außerhalb oder regelmäßige Dienstreisen zu anderen Standorten – ein Geschäftswagen ist in allen Branchen und für unzählige Aufgaben nützlich. Doch einen Nachteil hat das Firmenfahrzeug: Wird es gekauft, bindet es viel Kapital und verliert erschreckend schnell an Wert. „Leasing“ heißt deshalb das Zauberwort. Doch wie genau geht das?
Gewerbe- oder Firmenleasing sehr beliebt
Ob Gewerbetreibende, Mittelständler, Selbstständige oder Handwerker – auf die Flexibilität und Mobilität eines eigenen Fahrzeugs kann kaum einer verzichten. Das Leasing bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug nicht zu kaufen, sondern sozusagen langfristig zu mieten oder auch zu finanzieren. Die Grenzen zwischen Mieten und Finanzieren sind fließend und hängen vom gewählten Leasing-Modell ab.
Allen Modellen gemeinsam ist es, dass abgesehen von einer häufig geleisteten, aber nicht immer notwendigen Anzahlung keine hohen Anschaffungskosten, sondern regelmäßige, monatliche Belastungen auftreten. Diese zählen in der Buchführung zu den Betriebsausgaben und bieten daher steuerliche Vorteile, weil sie den Gewinn reduzieren. Statt einmal eine hohe Investition zu tätigen, welche Kapital bindet und dank Wertverlust des Fahrzeugs sogar „verbrennt“, zahlen Unternehmer monatlich für die Nutzung.
Leasing – wie genau geht das?
Es gibt unterschiedliche Leasingarten, die sich im Ausmaß der Dienstleistung unterscheiden. Möglich ist eine einfache Übernahme des Fahrzeugs, wobei der Kunde sich um Wartung und Pflege des Wagens kümmert, bis hin zum Full-Service-Leasing. Wer sich dafür entscheidet, den Aufwand im eigenen Unternehmen stark zu reduzieren, legt die Verantwortung und die Abwicklung des Fuhrparks komplett in professionelle Hände.
Bleiben wir für ein Beispiel aber bei einem einfachen Fall:
Corinna K. ist Floristin und hat sich auf besondere Ereignisse wie Hochzeiten oder Trauerfeiern spezialisiert. Für die Fahrten zum Großmarkt und die Auslieferung der vorbereiteten Gestecke, Kränze und floralen Dekoration möchte sie sich einen Kastenwagen zulegen. Sie entscheidet sich für einen VW Caddy mit 102 PS als Benziner, weil sie regelmäßig in die Innenstadt fahren muss. Der Listenpreis liegt bei 18.965 Euro für Gewerbetreibende. Eine Summe in dieser Höhe kann sie nicht investieren.
Gerade für Selbständige und kleinere Betriebe kann Leasing die einzige Option sein, schnell und problemlos an ein neues Fahrzeug zu kommen.
Corinna K. lässt sich Angebote für Leasingverträge basierend auf ihren Fahrzeugwünschen machen. Sie ist bereit, sich für 48 Monate zu binden. Unter diesen Voraussetzungen kann sie ein solches Fahrzeug für knapp 194 Euro im Monat leasen, ohne eine Anzahlung leisten zu müssen.
Leasingverträge haben normalerweise eine Laufzeit zwischen zwei und fünf Jahren. Für diesen Zeitraum sollte man zuverlässig planen können, denn aus einem einmal abgeschlossenen Leasingvertrag kommt man nur schwer wieder heraus. Selbst wenn die Leasingfirma eine vorzeitige Beendigung des Vertrags möglich macht, so muss man mit hohen Kosten rechnen. Daher lohnt es, die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten in Hinblick auf die Leasingraten zu vergleichen.
Weil ihr die vier Jahre zu lang erscheinen, möchte Corinna K. nur für 24 Monate leasen. Die monatliche Belastung steigt damit um fast 80 Euro auf 271 Euro.
Neben der Vertragslaufzeit spielen auch die Laufleistung pro Jahr und die Anzahlung eine wichtige Rolle. Dabei ist die Laufleistung im Wesentlichen beim Kilometerleasing von Interesse, geht aber über den Restwert des Fahrzeugs auch im Restwertleasing in die Kalkulation mit ein.
Die Laufleistung im Jahr liegt in den oben genannten Beispielen bei 10.000 km. Plant Corinna K. doppelt so viel, sprich 20.000 km ein, so steigen die Kosten um gut 17 Euro im Monat auf 211 Euro.
Tipp: Im Kilometerleasing ist es wichtig, realistisch zu planen. Wer mehr als die vereinbarten Kilometer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, zahlt am Ende ordentlich drauf!
Anzahlung – ja oder nein?
Viele Leasingfirmen stellen heute die Leistung einer Sonderzahlung frei. Trotzdem kann es für den Kunden interessant sein, sozusagen einen Teil der Leasingkosten über diese Anzahlung gleich zu leisten. Das senkt die monatliche Belastung.
Corinna K. leistet eine einmalige Sonderzahlung von 10 Prozent des Listenpreises, rund 1.896 Euro. Damit reduzieren sich ihre monatlichen Belastungen für den Kastenwagen bei 10.000 km Laufleistung und 48 Monaten Vertragslaufzeit von 194 Euro auf 151 Euro.
Leasing und private Nutzung – passt das zusammen?
Grundsätzlich darf ein gewerblich geleastes Fahrzeug auch privat genutzt werden. Allerdings spielt bei der Abrechnung der Kosten der Anteil der privaten Nutzung eine wichtige Rolle. Wird der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, so zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall entsteht aber bei der privaten Nutzung ein steuerlicher Vorteil, welcher ausgeglichen werden muss. Möglich ist das basierend auf der 1-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.
Corinna K. nutzt ihren Kastenwagen zu mehr als 90 Prozent betrieblich und kann damit 100 Prozent der Leasing- und Fahrzeugkosten in die Betriebsausgaben aufnehmen. Bei einer geringen betrieblichen Nutzung müsste sie den Privatanteil in die Betriebseinnahme aufnehmen, um den Vorteil auszugleichen.
Wenn der Vertrag endet – die Fahrzeugrückgabe
Am Ende der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Wagen zurückgeben. Dann wird „abgerechnet“. Je nach Leasingart und Vertragsdetails können hohe Nachzahlungen folgen – oder man bekommt sogar Geld zurück. In jedem Fall ist es wichtig, diese Vertragsbedingungen genau zu kennen und das Fahrzeug in einem Top-Zustand zurückzugeben. Dazu gehört auch ein durchgängig geführtes Scheckheft mit Wartung und Reparaturen in zertifizierten Werkstätten.
Das Fahrzeug hat bei Rückgabe einen Restwert. Falls der Fahrzeugnutzer das möchte, kann er das Fahrzeug einfach zurückgeben, aus dem Vertrag auslösen oder aber weiter leasen. Viele Verträge sehen schon bei Vertragsabschluss mittels entsprechender Klauseln diese Optionen vor. Dabei gibt es aber gesetzliche Vorgaben zu beachten, damit das Leasing vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Merke: Ob sich Leasing für Sie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Kilometerleistung im Jahr, die Laufzeit des Vertrags, die steuerlichen Vorteile und der Anteil der Privatnutzung.
Quellen: gulp.de, sixt-neuwagen.de, wiwo.de, betriebsausgabe.de