Elektro-Autos bieten nur dann Vorteile für die Umwelt gegenüber herkömmlichen Motoren, wenn sie eine ausreichende Kilometerleistung erreichen. Da ist der Blick auf Firmenwagen für die Umweltschutzbehörden besonders interessant – denn diese Fahrzeuge sind oft lange Strecken unterwegs. Ab 2019 soll die Anschaffung steuerlich begünstigt werden: Die privat gefahrenen Kilometer werden über eine reduzierte Steuerbelastung deutlich günstiger.
Anreize für Elektro-Autos schaffen
Das Interesse an Elektro-Autos ist weiterhin nicht so groß, wie es sich Umweltverbände und die Regierung wünschen. Hinzu kommt, dass die Nutzung von Elektroautos gemäß ihrer Energiebilanz erst besser für die Umwelt ist als Benziner oder Diesel, wenn man je nach Modell 40.000 bis 60.000 Kilometer damit gefahren ist. Was liegt da näher, als die Vielfahrer in den Fokus zu rücken?
Im Falle von Firmenwagen für Management und Außendienst haben die Angestellten oft ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Fahrzeugs. Für sie ist die neue Regelung, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll und vorerst bis zum 31. Dezember 2021 zeitlich beschränkt gilt, ein echter Anreiz.
Aus 1% wird 0,5%: Weitreichende Auswirkungen
Die meisten Arbeitnehmer nutzen bei der privaten Dienstwagenabrechnung die 1-Prozent-Regelung. Gemäß dieser Methode muss jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises am Tag der Erstzulassung als geldwerter Vorteil dem Gehalt zugeschlagen und versteuert sowie mit Sozialabgaben belegt werden. He teurer das Fahrzeug, desto höher schlagen diese Kosten folglich zu Buche. Deshalb sei bisher das Interesse an Firmenwagen so niedrig gewesen, meinen Experten. Mit der Halbierung dieses Betrags ändert sich das Bild grundlegend.
Elisa M. bekommt ab Januar 2019 einen Firmenwagen statt einer Gehaltserhöhung. Sie darf sich ein Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Preisklasse aussuchen. Sie wählt einen Wagen der gehobenen Mittelklasse, denn sie ist viele tausend Kilometer im Jahr zwischen den Standorten der Firma und privat unterwegs. Der Listenpreis für einen Diesel liegt bei 28.345 Euro. Ein vergleichbares Elektro-Modell kostet 33.235 Euro. Beim Diesel käme sie im Grundbetrag ohne den Arbeitsweg auf 283 Euro. Das Modell mit Elektromotor hebt ihr Bruttogehalt dagegen nur um 166 Euro.
Die neue Regelung soll nicht nur für reine Elektroautos gelten, sondern auch für Hybridmodelle. Damit werden Neuanschaffungen von Elektro- und Hybridmodellen vor allem bei Firmenwagen wesentlich günstiger.
Weil Dienstwagen immerhin fast die Hälfte aller Neuzulassungen ausmachen, hoffen die Umweltverbände auf einen echten Schub für Elektro- und Hybridmodelle. Von der zweijährigen Förderung profitieren letztendlich auch Privatkäufer, denn in Zukunft werden mehr Fahrzeuge gebraucht auf dem Markt zu haben sein.
Tipp: Sollten Sie die Anschaffung eines Firmenwagens planen und die Nutzung der Elektro-Technologie in Betracht ziehen, warten Sie lieber bis 2019!