• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Geheimwissen Firmenwagen

Wichtig: Alle Fakten zur Besteuerung von Firmenwagen. Wie Sie Ihre Firmenwagen 100% prüfungssicher versteuern!

Aktuelle Seite: Startseite / Unfall mit dem Firmenwagen: Wer trägt die Kosten?

Unfall mit dem Firmenwagen: Wer trägt die Kosten?

Blitzschnell ist es passiert – eine Beule oder noch Schlimmeres am Dienstwagen verursacht Reparatur- und Folgekosten. Was beim eigenen Auto unangenehm und teuer werden kann, führt im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverhältnis bisweilen zu großem Ärger. Dabei lassen sich viele Punkte vorher im Kfz-Überlassungsvertrag grundlegend regeln. Dennoch Vorsicht: Wer grob fahrlässig handelt, bleibt auch im Dienstwagen ganz schnell auf hohen Kosten sitzen!

Privat oder dienstlich – spielt das eine Rolle?

Grundsätzlich ist es der Versicherung völlig egal, ob Sie auf einer Dienstfahrt oder bei einer privaten Fahrt einen Unfall verursachen oder unschuldig in die Situation verwickelt sind. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie haftbar sind und übernimmt – sollte es so sein – die Kosten.

Dem Arbeitgeber dagegen ist das nicht unbedingt egal: Vor allem dann nicht, wenn er Privatfahrten grundsätzlich untersagt hat. In diesem Fall machen sich Arbeitnehmer strafbar, die ihren Dienstwagen privat nutzen. Die Konsequenz kann sich durch hohe Rechnungen und drastische Folgen zeigen: Vom Ersatz des Autos bis zur Kündigung ist alles möglich. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auch die Versicherung entlasten und darüber hinaus die Kosten für die Reparatur der Unfallgegner zurückfordern.

Gut versichert: Festgehalten im Kfz-Überlassungsvertrag

Die meisten Arbeitgeber schließen für ihre Firmenfahrzeuge Vollkaskoversicherungen ab. Diese decken die wichtigsten Kosten, operieren jedoch zum einen in Abhängigkeit von der Schuldfrage und Schwere der Fahrlässigkeit und zum anderen unter Zuhilfenahme eines Selbstbehaltes. Diese Summe von bis zu 1.000 Euro muss in den meisten Fällen der Arbeitnehmer tragen. Einige Arbeitgeber übernehmen Kosten dieser Art, wenn es sich um eine Dienstfahrt gehandelt hat und der Mitarbeiter keine Schuld am Unfall trägt, aber nicht alle Kosten von der gegnerischen Versicherung gedeckt werden. Darunter fallen beispielsweise auch Schäden am geparkten Fahrzeug, für welche sich kein Verursacher feststellen lässt.

Achtung: Steigen der Schadensfreiheitsrabatt und damit die Belastung durch die Versicherungsprämien, kann der Arbeitgeber die Mehrkosten unter Umständen an den Mitarbeiter weiterreichen. Auch hier gilt: Was steht dazu im Kfz-Überlassungsvertrag?

Vorsicht Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Ganz anders ist der Fall gelagert, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat oder gar mit Vorsatz einen Unfall verursacht hat. Typische Beispiele wären das Fahren unter Alkoholeinfluss, mit dem Handy am Ohr oder mit überhöhter Geschwindigkeit. Viele Arbeitgeber schließen in diesen Fällen eine Kostenübernahme aus und übertragen dem Mitarbeiter schon durch eine Klausel im Kfz-Überlassungsvertrag die alleinige Haftung. Der allgemeine Haftungsausschluss gilt zwar als rechtlich nicht bindend, jedoch müssen Arbeitnehmer damit rechnen, mit umso höheren Kosten beteiligt zu werden, je fahrlässiger sie gehandelt haben.

Reparaturkosten: Wer zahlt?

Entstehen in Folge eines selbst verursachten Unfalls Reparaturkosten, hängt es vom Kfz-Überlassungsvertrag ab, wer sie übernimmt. Bei durch grobe Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit hervorgerufenen Schäden ist der Mitarbeiter in der Haftung. Besteht eine Vollkaskoversicherung, die die Kosten übernimmt, kann sich das auf den Eigenanteil beschränken. Besteht diese Versicherung nicht, können die Kosten komplett am Arbeitnehmer hängen bleiben.

Anders sieht es mit Reparaturkosten durch Funktionsfehler am Fahrzeug aus. Hier übernimmt – wenn es nicht durch die Garantie abgedeckt ist – der Arbeitgeber als Fahrzeughalter die Kosten für überlassene Firmenwagen.

Haupt-Sidebar

  • Startseite
  • Was macht einen Firmenwagen zum Firmenwagen?
    • Vorteile des Firmenwagens: Argumente für Unternehmer und Mitarbeiter
    • Der Kfz-Überlassungsvertrag: Was sollte geregelt werden?
    • Die 1-Prozent-Regelung: So funktioniert das Abrechnungsprinzip
    • Entscheidungshilfe Firmenwagen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
    • Wenn Fehler zu Nachzahlungen führen: Häufige Stolperfallen beim Firmenwagen
    • Firmenwagen ohne Privatnutzung: So überzeugen Sie das Finanzamt
    • Kauf eines Firmenwagens: Wie wirkt er sich auf die Umsatzsteuer aus?
    • Abschreibung eines Firmenwagens: Schritt für Schritt zum richtigen Abzugsbetrag
    • Unfall mit dem Firmenwagen: Wer trägt die Kosten?
    • Steuervorteil für Firmenwagen: Elektroautos ab 2019 gefördert!
  • Einfach und schnell abrechnen mit der 1-Prozent-Regelung?
    • Die 1-Prozent-Regelung: Vor- und Nachteile im Überblick
    • Mit der 1-Prozent-Regelung günstiger fahren: Wann gelingt das?
    • Geldwerter Vorteil: Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung
    • Der Firmenwagen: Kosten durch Steuer und Sozialabgaben
    • Wichtige Grundlage bei der Firmenwagenabrechnung: Der Bruttolistenpreis
    • Kein deutscher Listenpreis: Urteil zur Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Harter Kurs: BFH bestätigt Gültigkeit der 1-Prozent-Regelung
    • Firmenwagen für die Ehegattin: „Lohnumwandlung“ rechtens?
    • Nachweis der Fahruntüchtigkeit reduziert die Steuerbelastung
    • Trotz pauschaler 1-Prozent-Regelung: Benzinkosten sind Werbungskosten
    • Möglichkeit der privaten Nutzung ausreichend für 1-Prozent-Regelung
    • BFH bestätigt Bruttolistenpreis als Grundlage der 1-Prozent-Regelung
    • Fest eingebaute Sonderausstattung relevant für den Bruttolistenpreis?
    • Fahrten zur Arbeit und zurück: Gilt die 1-Prozent-Regelung?
  • Abrechnungsgrundlage Fahrtenbuch: Wie wird es rechtskonform geführt?
    • Das Fahrtenbuch praktisch führen: handschriftlich oder elektronisch?
    • Berechnung der steuerlichen Belastung bei der Fahrtenbuch-Methode
    • Geld sparen mit dem Fahrtenbuch – wann gelingt das und wann nicht?
    • Häufige Fehler beim Fahrtenbuch – teure Nachzahlungen drohen!
    • Vereinfachte Fahrtenbuchanforderungen für bestimmte Berufsgruppen
    • Die Fahrtenbuch-Methode: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Fahrtenbuch abgelehnt: Welche Folgen drohen nun?
    • Weniger Steuern: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil
    • Geldwerter Vorteil monatsweise: Volle Kosten für ein paar Tage!
    • Nutzung des Firmenwagens beim Nebenjob korrekt abrechnen
    • Privatnutzung des Dienstwagens einfach angenommen – darf das Finanzamt das?
    • Kleinere Mängel im Fahrtenbuch: Wann wird es nichtig?
    • Fahrtenbuch-Methode: Kein Wechsel im laufenden Kalenderjahr
    • Kombiniertes Fahrtenbuch: Handschriftliche Einträge elektronisch ergänzen
    • Luxuswagen auf Firmenkosten – Fahrtenbuch für Unternehmer
  • Alles rund um den Geschäftswagen: Kosten, Steuern und Privatanteil
    • Leasing des Firmenwagens: Der Ablauf im Detail
    • Arten des Firmen-Leasings: Operate und Finance Leasing
    • Den richtigen Leasingvertrag abschließen: Kilometer- oder Restwertleasing?
    • Firmenwagen-Leasing: Vorteile und Nachteile im Überblick
    • Gut vorbereitet: Kosten für das Firmenwagen-Leasing überblicken
    • Steuervorteil beim Firmenleasing: Wie lässt er sich nutzen?
    • Für welche Unternehmen eignet sich das Firmenwagen-Leasing?
    • Privatanteil abrechnen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch beim Firmenleasing
    • Leasing bei Fahrzeugüberlassung: Eingeschränkter Werbungskostenabzug
    • Firmenwagen privat nutzen: So sparen Sie durch Umstieg auf Fahrtenbuch-Methode richtig Steuern!

© geheimwissen-firmenwagen.de | Datenschutz | Impressum