Wer als Selbständiger, Freiberufler oder Handwerker auf ein Fahrzeug angewiesen ist, muss nicht lange überlegen – ein Firmenwagen ist eine gängige und sinnvolle Investition. Weil die Kosten in die Betriebsausgaben fallen, besteht enormes Sparpotential bei der Steuer. Für Arbeitnehmer kann ein Firmenwagen eine interessante Option bei Gehaltsverhandlungen sein. Wo also liegen die steuerlichen Vorteile und wer kann sie wie nutzen?
Firmenwagen als Teil des Betriebsvermögens
Erfüllt ein Fahrzeug die notwendigen Voraussetzungen, um als Firmenwagen zu gelten, so zählt es zum Betriebsvermögen. Die Anschaffung wird aus diesem Vermögen gezahlt und auch die laufenden Kosten wie Versicherungen, Reparaturen oder Leasingraten auf diese Weise beglichen. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Freiberufler ihr Fahrzeug zu weniger als 50 Prozent geschäftlich nutzen. Liegt die Nutzung im geschäftlichen Sinne zwischen 10 und 50 Prozent, besteht die Wahlfreiheit des Unternehmers, das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuschlagen.
Auch für Mitarbeiter angeschaffte Fahrzeuge gehören zum Betriebsvermögen des Unternehmens. Sie werden den Angestellten zur Nutzung überlassen.
Steuerliche Auswirkungen
Der wesentliche steuerliche Vorteil eines Firmenwagens ist die Zahlung aller auftretenden Kosten – von der Anschaffung bis zum Ersatzteil – aus dem Firmenvermögen. Das hebt die Betriebsausgaben und reduziert den Gewinn des Unternehmens vor Steuern. Die Kosten können also aus nicht-versteuerten Einnahmen beglichen werden. Damit sparen Selbständige oder Freiberufler deutlich bei der Einkommenssteuer.
Dazu kommt außerdem, dass die Umsatzsteuer beim Kauf des Firmenwagens als Vorsteuer in die Umsatzsteuerabrechnung des Unternehmens oder Einzelunternehmers einfließt. Deshalb stellt sich für Einzelunternehmer die Frage, ob ein neues Fahrzeug privat oder geschäftlich angeschafft wird, wirklich nur dann, wenn die vorgesehene, geschäftliche Nutzung nur einen sehr geringen Anteil erreichen wird.
Vorteile für Arbeitnehmer: Firmenwagen oder Privat-Pkw?
Viele Firmen bieten Mitarbeitern ab einer gewissen Position einen Firmenwagen als Gehaltsbestandteil an. Damit nutzen sie einerseits die oben genannten steuerlichen Vorteile. Andererseits wirkt ein Firmenwagen bindend und motivierend auf den Angestellten. Während Außendienstmitarbeiter das Fahrzeug wirklich benötigen, könnte so mancher Managementmitarbeiter auf ein Dienstfahrzeug gut verzichten. Denn einen Geschäftswagen gibt es ja nicht „geschenkt“: Der geldwerte Vorteil wirkt sich auf das Gehalt aus und führt zu höheren Abzügen.
Elisa S. arbeitet bereits seit fünf Jahren in einem Pharmaunternehmen, als sie zur Teamleiterin befördert wird. Der neue Titel ist mit einer kleinen Gehaltserhöhung verbunden. Alternativ könnte sie einen Firmenwagen bekommen. Welche Entscheidung soll sie treffen?
Trotzdem lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer das „Ja“ zum Dienstwagen. Das gilt vor allem dann, wenn Mitarbeiter täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren und auch privat gerne mit dem Auto unterwegs sind. Denn auch lange Urlaubsfahrten oder Wochenendausflüge können, wenn es der Arbeitgeber im Überlassungsvertrag erlaubt, mit dem Dienstwagen gemacht werden. Dafür leistet der Arbeitnehmer jeden Monat einen festgelegten Beitrag über sein Gehalt, um den geldwerten Vorteil auszugleichen. Das fällt aber nicht so schwer ins Gewicht, denn im Gegensatz zu einem höheren Gehalt sparen Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben, wenn sie weniger Gehalt und dafür ein Fahrzeug zur Nutzung bekommen.
Die Vorteile im Überblick:
- „Auto-Flatrate“: feste Kosten, freie Nutzung
- keine Zusatzkosten bei Reparaturen
- unabhängig von den Treibstoffkosten
- keine Anschaffungskosten
- Wegfall der Pendlerpauschale ohne Auswirkung
- geringere Steuerbelastung verglichen mit einem höheren Gehalt
Für Elisa S. liegt die Entscheidung nach einem Gespräch mit ihrem Steuerberater auf der Hand. Da sie täglich rund 25 Kilometer zur Arbeit fährt und ihre Familie am anderen Ende Deutschlands regelmäßig besucht, lohnt sich für sie der Firmenwagen finanziell weitaus mehr als eine Gehaltserhöhung.
Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer eine interessante und günstige Alternative zum Privatfahrzeug und etwas mehr Gehalt. Zum einen lässt sich so unter Umständen ein größeres Wunschmodell auswählen, als man es sich privat leisten könnte. Zum anderen sind Dienstwagennutzer unabhängig von den steigenden Treibstoffkosten oder Änderungen bei der Pendlerpauschale mobil unterwegs und sparen dabei sogar noch Steuern.
Tipp: Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung erzielen möchte, kann die Frage nach einem Firmenwagen eine für beide Seiten interessante Lösung sein. Anders als bei einer monetären Erhöhung ist der Dienstwagen kostentechnisch für die meisten Firmen viel günstiger.